Die Pflichten des Maklers ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und Geschäftsbräuchen des Berufsstands.

Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und a-Immobilien (als Auftragnehmer) gilt als zustande gekommen mit dem Anfordern von Exposés und/oder der Bekanntgabe der Anschrift an den Auftraggeber, der von uns in Zeitungsanzeigen oder auf unserer Homepage bzw. im Internet oder in unseren Schauflächen angebotenen Immobilien.

Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt bei einer Kündigung erhalten. Mit dem Zustandekommen des Maklervertrages bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemäß dessen Suchkriterien Immobilien an.

Der Auftraggeber erkennt an, dass unser Provisionsanspruch ihm gegenüber entsteht, sobald aufgrund unserer Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zwischen ihm oder ein durch ihn informierten Dritten und dem Verkäufer, dem Gewerbevermieter, Verpächter oder Mieter zustande kommt. Die Provision wird fällig und zahlbar bei Kauf-, Miet- oder Pachtvertragsunterzeichnung.

Die Immobilienangebote erfolgen freibleibend, unverbindlich und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Nachweisgebühren. Kaufangebote sonst für 3,57 % inklusive 19% Mehrwertsteuer; Gewerbemietangebote sonst für 2,38 Monatskaltmieten inklusive 19% Mehrwertsteuer; Wohnmietangebote (vom Vermieter zu zahlen); sonst für 2,38 Monatsmieten inklusive 19% Mehrwertsteuer.

Kommt ein Kaufvertragsabschluss durch unsere Tätigkeit zustande, ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, wird die Gesamtprovision von 7,14% des Kaufpreises inklusive 19% Mehrwertsteuer bei Kaufvertragsabschluss hälftig von Verkäufer und Käufer fällig und zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen (Kauf, Pacht, Vermietung, Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung) bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich innerhalb von fünf Tagen mitzuteilen und zu belegen, andernfalls gilt unser Angebot als anerkannt. Unsere Immobilienangebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und vertraulich zu behandeln. Diese Angaben dürfen ohne Einwilligung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger haftet für den Schaden, der durch Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung entsteht in voller Höhe des Provisionsanspruches.

Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit unserer Angebote. Nebenabreden bedürfen ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler. Irrtum, Auslassungen sowie Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

Besichtigungen erfolgen auf eigene Gefahr.

Daten in unseren Exposés werden nach den Angaben der Eigentümer gefertigt, eine Haftung für die Richtigkeit, eventuelle Unrichtigkeiten, Vollständigkeit und nicht bekannte Umstände wird unsererseits ausgeschlossen.

Die Ausübung eines Widerrufsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.